Schweizer-Drohnenverordnung 2024
Was hat sich zum 01.01.2024 geändert?
Alles, was es zur aktuellen Schweizer Drohnenverordnung 2024 zu wissen gibt. Bild: EASA
Zum 01.01.2024 traten zwei bedeutende Gesetzesänderungen in Kraft, auf die wir in diesem Artikel näher eingehen werden. Die EU-Drohnenverordnung ist in folgender Weise strukturiert:
- Einteilung von Drohnen in Klassen (C0 – C6)
- Einteilung in Anwendungsszenarien (Open, Specific, Certified)
Im Verlauf dieses Artikels werden wir diese Punkte im Detail erläutern. Trotz des anfänglichen Textumfangs ist die EU-Drohnenverordnung gut strukturiert und wird am Ende nicht so kompliziert sein, wie es auf den ersten Blick scheinen mag.
Wir empfehlen Ihnen, sich die Zeit zu nehmen und diesen Artikel in Ruhe zu lesen.
Anwendungsszenarien der EU-Drohnenverordnung 2024
Jeder Drohnenflug wird anhand seiner Merkmale in eine der drei Kategorien unterteilt: Open, Specific und Certified. Die Kategorie Open ist wiederum in drei Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt. Wenn ein Drohnenflug keiner Unterkategorie der Kategorie Open zugeordnet werden kann, wird er automatisch der Specific-Kategorie zugeordnet. Wenn auch dort der Anwendungsfall nicht abgedeckt wird, erfolgt die höchste Einstufung in die Certified-Klasse.
Die Open-Kategorie wird für die meisten Hobby-Drohnenpiloten am häufigsten relevant sein, während kommerzielle Drohnenpiloten zwischen Open und Specific unterscheiden müssen. Die Certified-Kategorie wird für die meisten Drohnenpiloten kaum eine Rolle spielen und vermutlich hauptsächlich von Industrieunternehmen wie Drohnen-Lieferdiensten und ähnlichen Unternehmen genutzt werden.
Anwendungsszenario: Open (Offen)
- Keine Genehmigungen erforderlich
- Versicherungspflicht für alle Drohnenpiloten
- Drohnenflüge mit niedrigem Risiko
- Flug nur in Sichtweite erlaubt
- Kein Transport gefährlicher Güter
- Kein Abwurf von Objekten
- Je nach Unterkategorie/Drohnen-Klasse Online-Schulung, Drohnenführerschein oder Registrierung des Drohnenpiloten erforderlich
- Mindestalter kann von jedem Mitgliedsstaat festgelegt werden, in Schweiz liegt es bei 14 Jahren, außer für Spielzeugdrohnen gemäß Richtlinie 2009/48/EG (Drohnen unter 250g ohne Kamera oder Sensoren zur Aufzeichnung), für die keine Altersbeschränkung besteht.
- Ein Drohnenkennzeichen mit EU-Registrierungsnummer (eID) des Drohnenpiloten ist erforderlich, außer für Spielzeugdrohnen (Drohnen unter 250g und ohne Aufnahmefunktion).
- Zusätzliche Vorschriften des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates sind zu beachten. Diese können sogenannte «No Fly Zones» (Flugverbotszonen bzw. Geozones) oder bestimmte zusätzliche Einschränkungen festlegen, die ebenfalls einzuhalten sind. Dies betrifft normalerweise Flugplätze, Militäranlagen, Gefängnisse, Regierungsgebäude und in der Schweiz möglicherweise auch Wohngebiete (Flug nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers bleibt bestehen).
- Zusätzliche Einschränkungen ergeben sich aus der Drohnen-Klasse (C0-C4).
Hierzu mehr Informationen:
Unterkategorie A1
- Flug über Personen möglich (abhängig von der C-Einstufung der Drohne)
- Überflug von unbeteiligten Dritten muss vermieden werden
- Kein Überflug über Menschenansammlungen
Unterkategorie A2
- Flug in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen (mindestens 30m)
- Bei Drohnen mit einem «Slow»-Modus kann der Abstand auf 5m reduziert werden
Unterkategorie A3
- Flug nur in großer Entfernung von Menschen
- Keine unbeteiligten Dritten im gesamten Flugbereich
- Mindestabstand zu Wohn-, Industrie- und Gewerbegebieten von mindestens 150m
Anwendungsszenario: Specific (Spezifisch)
Falls der geplante Drohnenflug eines oder mehrere der in der Kategorie Open aufgeführten Kriterien nicht erfüllt, wird er automatisch in die Kategorie Specific eingestuft. In diesem Fall ist eine separate SORA-GER Risikobewertung für den Einsatz erforderlich. Diese Bewertung muss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, um eine Ausnahmegenehmigung für den geplanten Flug zu erhalten.
Alternativ kann auf sogenannte Standardszenarien zurückgegriffen werden, die eine umfassende SORA Bewertung überflüssig machen und den Genehmigungsprozess vereinfachen sollen. Bisher sind uns zwei Standardszenarien bekannt:
- STS-01 – VLOS (Visual Line of Sight) über einem kontrollierten Bereich am Boden in einem bewohnten Gebiet
- STS-02 – BVLOS (Beyond Visual Line of Sight) über einem kontrollierten Bereich am Boden in einem dünn besiedelten Gebiet mit Luftraumbeobachter
Behörden haben die Möglichkeit, zusätzliche Standardszenarien nach eigenem Ermessen zu erstellen. Sobald wir weitere Informationen dazu erhalten, werden wir diesen Abschnitt aktualisieren.
Die Beantragung einer Genehmigung kann durch den Besitz eines LUC-Zertifikats (Light UAS Operator Certificate) auf einen einzigen Antragsprozess reduziert werden. Die Kosten und der Aufwand für ein LUC-Zertifikat sind jedoch noch nicht absehbar. Es handelt sich um eine umfangreiche Zertifizierung des Drohnenpiloten oder des Betriebs selbst und wird daher weder kostengünstig noch schnell zu erlangen sein.
Anwendungsszenario: Certified (Zertifiziert)
- Umfangreiche Genehmigungsverfahren
- Anwendungsfälle: Überflug von Menschenansammlungen, Beförderung von Personen oder Lasten, Transport von gefährlichen Gütern
- Weder für Hobbypiloten noch für kommerzielle Drohnenpiloten im Bereich der Luftbildfotografie relevant
Drohnen-Klassen C0-C4 der EU-Drohnenverordnung 2024
Drohnen werden zukünftig in fünf unterschiedliche Risikoklassen eingeteilt und mit den Kennzeichnungen C0 bis C4 versehen. Die Klassifizierung einer Drohne bestimmt, in welcher Kategorie sie geflogen werden kann und welche Anforderungen an den Drohnenpiloten gestellt werden.
Die Einstufung in eine Klasse erfolgt durch den Hersteller der Drohne anhand festgelegter Richtlinien. Die Kennzeichnung wird vor dem Kauf einer Drohne sichtbar sein.
Derzeit gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Drohnen mit den entsprechenden C-Kennzeichnungen. Daher werden die meisten derzeit auf dem Markt erhältlichen Drohnen, die ohne C-Label auskommen müssen, in eine spezielle Kategorie eingestuft und als sogenannte Bestandsdrohnen behandelt.
Dies ermöglicht eine reibungslose Nutzung bereits auf dem Markt befindlicher Drohnen im Einklang mit der neuen EU-Drohnenverordnung. Die folgenden Abschnitte bieten einen Überblick über die einzelnen Klassen C0-C4.
Drohnen-Klasse C0
Diese Klasse umfasst folgende Drohnen:
- Das Gewicht der Drohne liegt unter 250 Gramm, einschließlich selbstgebauter Drohnen.
- Selbstgebaute Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm fallen in die Klassen C3 oder C4.
Anforderungen an den Hersteller/die Drohne:
- Die Drohne darf nicht schneller als 19 m/s (68 km/h) fliegen.
- Die maximale Flughöhe muss einstellbar sein.
Regelungen für diese Klasse:
- Der Drohnenpilot muss die Bedienungsanleitung lesen.
- Bei Vorhandensein einer Kamera an der Drohne muss der Drohnenpilot sich registrieren (und auch das Kennzeichen mit der Registrierungsnummer des Drohnenpiloten anbringen).
- Ein EU-Drohnenführerschein/EU-Kompetenznachweis ist nicht erforderlich.
- Flüge sind in allen Unterkategorien des Open-Anwendungsszenarios erlaubt, einschließlich des Fliegens über Einzelpersonen (jedoch nicht über Menschenansammlungen).
Drohnen-Klasse C1
Diese Klasse umfasst folgende Drohnen:
- Das Gewicht der Drohne liegt unter 900 Gramm oder die Bewegungsenergie liegt unterhalb von 80 Joule.
Anforderungen an den Hersteller/die Drohne:
- Die Drohne darf nicht schneller als 19 m/s (68 km/h) fliegen.
- Die maximale Flughöhe muss einstellbar sein.
- Eine Return-to-Home-Funktion muss vorhanden sein.
- Eine elektronische Identifikation (eID) ist erforderlich.
- Ein GEO-Awareness-System (automatische Flugbeschränkungsüberwachung) ist erforderlich.
Regelungen für diese Klasse:
- Der Drohnenpilot muss die Bedienungsanleitung lesen.
- Der Drohnenpilot muss im Besitz eines EU-Kompetenznachweises sein, der auch als «kleiner EU-Drohnenführerschein» bekannt ist (Online-Training und Online-Test).
- Der Drohnenpilot muss sich registrieren und ein Drohnenkennzeichen/Plakette mit der Registrierungsnummer an der Drohne anbringen.
- Flüge ab Unterkategorie A1 im Anwendungsszenario Open sind möglich, jedoch nicht über Menschen.
Drohnen-Klasse C2
Diese Klasse umfasst folgende Drohnen:
- Das Gewicht der Drohne liegt unter 4 Kilogramm.
Anforderungen an den Hersteller/die Drohne:
- Die maximale Flughöhe muss einstellbar sein.
- Eine Return-to-Home-Funktion muss vorhanden sein.
- Ein Low-Speed-Modus muss verfügbar sein.
- Eine elektronische Identifikation (eID) ist erforderlich.
- Ein GEO-Awareness-System (automatische Flugbeschränkungsüberwachung) ist erforderlich.
Regelungen für diese Klasse:
- Der Drohnenpilot muss die Bedienungsanleitung lesen.
- Der Drohnenpilot muss im Besitz eines EU-Kompetenznachweises sein, der auch als «kleiner EU-Drohnenführerschein» bekannt ist (Online-Training und Online-Test).
- Der Drohnenpilot muss sich registrieren und ein Drohnenkennzeichen/Plakette mit der Registrierungsnummer an der Drohne anbringen.
- Bei Flügen in Unterkategorie A2 des Anwendungsszenarios Open muss der Drohnenpilot einen theoretischen Test in einem anerkannten Prüfzentrum ablegen (EU-Fernpiloten-Zeugnis oder auch «großer Drohnen-Führerschein» genannt).
- Ein Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen muss eingehalten werden (Unterkategorie A2).
- Bei aktiviertem Low-Speed-Modus (max. 3 m/s) gilt jedoch die 1:1 Regel bezogen auf Höhe und Abstand zu Menschen. Das bedeutet, dass bei einer Flughöhe von 10 Metern bis zu 10 Metern an Personen herangeflogen werden darf. Jedoch dürfen 5 Meter nie unterschritten werden.
- Flüge sind auch in Unterkategorie A3 des Anwendungsszenarios Open möglich.
Drohnen-Klasse C3 und C4
Diese Klassen umfassen folgende Drohnen:
- Das Gewicht der Drohne liegt unter 25 Kilogramm oder die Drohne ist ein Eigenbau mit einem Gewicht von über 250 Gramm.
Anforderungen an den Hersteller/die Drohne:
- Die maximale Flughöhe muss einstellbar sein.
- Eine Return-to-Home-Funktion muss vorhanden sein.
- Eine elektronische Identifikation (eID) ist erforderlich.
- Ein GEO-Awareness-System (automatische Flugbeschränkungsüberwachung) ist erforderlich.
- Autonomer Flug ist nicht erlaubt (nur für Klasse C4).
Regelungen für diese Klassen:
- Der Drohnenpilot muss die Bedienungsanleitung lesen.
- Der Drohnenpilot muss im Besitz eines EU-Kompetenznachweises sein, der auch als «kleiner EU-Drohnenführerschein» bekannt ist (Online-Training und Online-Test).
- Der Drohnenpilot muss sich registrieren und ein Drohnenkennzeichen/Plakette mit der Registrierungsnummer an der Drohne anbringen.
- Flüge sind nur in Unterkategorie A3 des Anwendungsszenarios Open möglich. Dies bedeutet, dass sie nur außerhalb von Städten durchgeführt werden dürfen und nur an Orten, an denen keine unbeteiligten Personen gefährdet werden können.